Formaldehyd-Emissionen nach REACH verstehen und sicher bestimmen

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Sie bringen Produkte auf den Markt und müssen nachweisen, dass neue Grenzwerte für Formaldehyd eingehalten werden? Oder Sie prüfen bereits VOC-Emissionen und fragen sich, ob bestehende Prüfungen ausreichen oder angepasst werden müssen? Mit der neuen EU-Regulierung entstehen genau hier Unsicherheiten – insbesondere bei Prüfmethoden und Doppelprüfungen.

Die Expertinnen und Experten des Fraunhofer IBP unterstützen Sie dabei, Formaldehyd-Emissionen normgerecht zu bestimmen, regulatorische Risiken zu minimieren und Prüfaufwände effizient zu gestalten.
 

Was regelt die REACH-Verordnung konkret?

Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) regelt in der Europäischen Union den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen. Ziel ist es, Mensch und Umwelt vor Risiken durch Chemikalien zu schützen und gleichzeitig den freien Warenverkehr im Binnenmarkt sicherzustellen. Für Unternehmen bedeutet das konkret: Sie müssen nachweisen, dass ihre Stoffe und Produkte sicher sind und definierte Grenzwerte einhalten.

Mit der VERORDNUNG (EU) 2023/1464 der EU-Kommission wurde Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich der maximal zulässigen Formaldehyd-Emissionen geändert.

Nach dem 6. August 2026 dürfen nur noch Erzeugnisse in den Verkehr gebracht werden, die die EU-Grenzwerte von 

  • 0,062 mg/m³ (Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis) oder
  • 0,080 mg/m³ (andere Erzeugnisse als Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis)

einhalten. Für Straßenfahrzeuge gilt ein ab dem 6. August 2027 ein neuer Grenzwert von

  • 0,062 mg/m³ im Fahrzeuginnenraum.
     

Warum stellt die Umsetzung Unternehmen vor Herausforderungen?

Die Umsetzung der neuen Anforderungen ist komplex, da die in REACH geforderte Prüfmethode in technischen Details von etablierten Verfahren wie DIN EN 717-1 oder DIN EN 16516 abweicht. Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung, bestehende Prüfdaten richtig einzuordnen und zu bewerten. Gleichzeitig stellt sich häufig die Frage, ob bereits durchgeführte Untersuchungen anerkannt werden können oder ob zusätzliche Prüfungen notwendig sind. Diese Unsicherheiten führen in der Praxis oft zu erhöhtem Prüfaufwand und unnötigen Mehrfachuntersuchungen.
 

So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der REACH-Anforderungen

Wir analysieren Ihre individuelle Ausgangssituation und prüfen systematisch, welche Anforderungen auf Ihre Produkte zutreffen. Dabei bewerten wir vorhandene Prüfdaten im Hinblick auf die REACH-Vorgaben und vergleichen unterschiedliche Prüfmethoden hinsichtlich ihrer Aussagekraft und Anwendbarkeit. Auf dieser Basis entwickeln wir eine effiziente Prüfstrategie, mit der sich regulatorische Anforderungen erfüllen lassen, ohne unnötige Doppelprüfungen durchführen zu müssen. Falls erforderlich, führen wir ergänzende Emissionsprüfungen nach den aktuellen normativen Vorgaben durch.

Durch unser Vorgehen erhalten Sie eine klare und rechtssichere Grundlage für die Einhaltung der neuen EU-Grenzwerte. Gleichzeitig helfen wir Ihnen, Prüfaufwände zu reduzieren, indem wir bestehende Daten optimal nutzen und unnötige Mehrfachprüfungen vermeiden. Sie gewinnen Planungssicherheit für Ihre Produkte und minimieren das Risiko von Verzögerungen oder Marktzugangsbeschränkungen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie dabei, fundierte Entscheidungen auf Basis valider Prüfergebnisse zu treffen.
 

Speziell für Fahrzeuge: Innenraumprüfung

Die Bestimmung der Formaldehyd-Konzentration im Fahrzeuginnenraum erfordert eine normgerechte Vorgehensweise gemäß ISO 12219-1 in Verbindung mit den Anforderungen aus REACH Anhang XVII. Wir führen diese Prüfungen in unserem Indoor Air Test Center (IATC) durch und stellen sicher, dass die Messergebnisse den regulatorischen Vorgaben entsprechen und belastbar dokumentiert sind.